Zur Startseite
Zertifiziert als Entsorgungsfachbetrieb
Gütezeichen der technischen Überwachungsorganisation Herunterladen Ausdrucken

Entsorgungsfachbetrieb

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, nach § 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, erhalten unsere Kunden die Sicherheit, dass wir alle gesetzlichen Anforderungen kennen und alle Auflagen erfüllen.  So gewährleisten wir die notwendige Kompetenz und übernehmen alle Aufgaben unserer Kunden, als Abfallbesitzer, und mögliche Probleme für Sie lösen.
Bartscherer & Co. ist, als einer der ersten Entsorger überhaupt, seit über 10 Jahren zertifiziert und wird vom RW Tüv überwacht und jährlich auditiert.

Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation geschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt; mit Zustimmung der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde.  Die Anforderungen die sich daraus ergeben regelt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung als untergesetzliches Regelwerk des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ Abfallgesetz) trat am 7. Oktober 1996 in Kraft.  Es regelt die Förderung der Kreislaufwirtschft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.